Berufseinsteigerbonus: Welche Voraussetzungen gelten?
Die Schlagzeile kennen inzwischen viele: 200 Euro einmalig vom Staat, wenn du jung genug mit der geförderten Altersvorsorge startest. Die Frage, die bei mir danach am Tisch kommt, ist jedes Mal dieselbe. Krieg ich das überhaupt?
Drei Bedingungen entscheiden darüber. Sie stehen alle im Gesetz, nicht in irgendeiner Anbieter-Broschüre. Ich habe sie direkt im Regelungstext nachgeschlagen, weil genau an dieser Stelle die meisten Halbwahrheiten kursieren.
Kurz gesagt: Den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro bekommst du nur, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Erstens: Du bist unmittelbar zulageberechtigt nach § 79 Satz 1 EStG, also zum Beispiel Azubi, Angestellte oder ab 2027 auch Selbstständige. Zweitens: Du hast zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Drittens: Du zahlst im Jahr mindestens 120 Euro selbst ein, den Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG. Fällt eine der drei Bedingungen weg, fällt der Bonus komplett weg, nicht anteilig. Rechtsgrundlage ist § 84 Satz 2 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes, gültig ab dem 1. Januar 2027 (Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 156).
Welche drei Voraussetzungen gelten für den Berufseinsteigerbonus?
Der Gesetzestext ist an dieser Stelle angenehm kurz. Wörtlich heißt es in § 84 Satz 2 EStG: „Für Zulageberechtigte nach § 79 Satz 1, die zu Beginn des Beitragsjahres (§ 88) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro.” In diesem einen Satz stecken schon zwei der drei Bedingungen: die Förderberechtigung und das Alter.
Die dritte steht ein paar Zeilen weiter im neuen § 86 EStG. Grundzulage und Kinderzulage werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn du einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro leistest. Der Paragraf nennt dabei ausdrücklich „§ 84 Satz 1 und 2”, und Satz 2 ist genau der Bonus. Ohne die 120 Euro also auch keine 200 Euro.
Das Ganze funktioniert wie das Drehkreuz im Gym: Karte, laufende Mitgliedschaft, geöffnete Halle. Fehlt eins davon, stehst du davor und diskutierst mit einer Maschine.
| Voraussetzung | Was genau gefordert ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Förderberechtigung | unmittelbar zulageberechtigt, nicht nur über den Ehepartner | § 79 Satz 1 EStG |
| Alter | 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet | § 84 Satz 2 EStG |
| Eigenbeitrag | mindestens 120 Euro im Beitragsjahr, also 10 Euro im Monat | § 86 EStG |
| Zeitfenster | Verträge mit Bonus-Anspruch gibt es ab dem 1. Januar 2027 | Art. 14 Abs. 2 AltvRefG |
Wer ist unmittelbar zulageberechtigt und wer nicht?
Unmittelbar zulageberechtigt ist im Kern, wer in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Azubis, Angestellte, Werkstudierende mit rentenversicherungspflichtigem Job, dazu Beamtinnen, Richter und Soldaten über die Sonderregeln in § 10a EStG. Ab 2027 kommen zwei Gruppen dazu, die bei Riester außen vor blieben: Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, jeweils bis zum vollendeten 67. Lebensjahr.
Wer nur über den Ehepartner mitläuft, ist mittelbar zulageberechtigt nach § 79 Satz 2. Das reicht für den Bonus nicht. Das Gesetz deckelt die Grundzulage in diesem Fall bei 175 Euro, die 200 Euro tauchen dort gar nicht erst auf. Solche Grenzfälle sind typische Fünf-Minuten-Fragen für unsere Finanzberater in Hannover.
Der häufigste Stolperstein liegt beim Studium ohne Nebenjob: keine Rentenversicherungspflicht, keine unmittelbare Berechtigung, kein Bonus. Was du als Studentin oder Azubi konkret tun kannst, steht im Altersvorsorgedepot für Studenten und im Altersvorsorgedepot für Azubis.
Warum dein Geburtstag zählt und nicht dein Vertragsdatum
Der häufigste Denkfehler: entscheidend sei der Tag, an dem unterschrieben wird. Ist es nicht. Das Gesetz stellt auf den Beginn des Beitragsjahres ab, und das Beitragsjahr ist nach § 88 EStG das Kalenderjahr.
Nimm Lena, 24, Berufseinsteigerin in Hannover. Sie wird im Juli 2027 25. Am 1. Januar 2027 hatte sie ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, die Altersbedingung für das Beitragsjahr 2027 ist damit erfüllt. Lena kann den Vertrag im September abschließen und bekommt den Bonus trotzdem, solange in diesem Kalenderjahr ihre 120 Euro drin sind.
Ihr Kollege Tim ist im Dezember 2026 25 geworden. Für ihn ist die Tür zu, weil es vor 2027 keine Verträge gibt, die den Bonus auslösen. Über die 200 Euro hat also sein Geburtsdatum entschieden, nicht seine Entscheidungsfreude. Wie viel Förderung bei welcher Rate zusammenkommt, rechnest du im Förderrechner durch, die Altersfrage im Detail steht im Artikel Berufseinsteigerbonus: bis zu welchem Alter?.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Berufseinsteigerbonus als Student ohne Job?
In der Regel nicht. Voraussetzung ist die unmittelbare Zulageberechtigung nach § 79 Satz 1 EStG, und die hängt an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung fehlt sie. Ein Werkstudentenjob, eine Ausbildung oder ein Minijob ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ändern das.
Reichen 120 Euro im Jahr wirklich aus?
Für die Voraussetzung ja. § 86 EStG verlangt einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Beitragsjahr, das sind 10 Euro im Monat. Wer mehr einzahlt, bekommt zusätzlich mehr Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro im Jahr. Der Bonus selbst bleibt bei 200 Euro und wird nur einmal gezahlt.
Wie der Bonus im Gesamtbild des neuen Fördersystems steckt, mit Rechenbeispielen und Zeitplan, steht im ausführlichen Artikel Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot. Weitere Beiträge zum Thema findest du unter Vorsorge.
Du willst wissen, ob du die drei Haken bei dir setzen kannst, bevor die Verträge im Januar 2027 starten? Spiel deine Zahlen im Förderrechner durch oder buch dir einen Termin für die Finanzberatung in Hannover.
Quellen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 26.05.2026, Artikel 2 (§§ 84, 86 EStG) und Artikel 14
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge
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