Altersvorsorgedepot für Studenten: 120 Euro einzahlen, 260 Euro bekommen
10 Euro im Monat, ein Jahr lang. Das sind 120 Euro von dir, und darauf legt der Staat ab 2027 noch 260 Euro drauf: 60 Euro Grundzulage plus einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Nach zwölf Monaten stehen 380 Euro im Depot, und die Börse hat davon noch keinen einzigen Cent erwirtschaftet. Das ist der eigentliche Punkt: Andere legen 120 Euro an und lassen 120 Euro für sich arbeiten. Du lässt 380 Euro arbeiten. Und weil du den Bonus nur unter 25 bekommst, hat dieses Geld bis zur Rente mindestens 40 Jahre Zeit.
Ob du diese 260 Euro bekommst, hängt nicht an deiner Immatrikulation. Es hängt an einer Zeile auf deiner Lohnabrechnung, die so unscheinbar aussieht wie die AGB-Checkbox beim Online-Kauf. Genau da schludern die meisten Erklärstücke: Sie schreiben „auch für Studenten” und meinen „für Studenten mit dem richtigen Job”.
Kurz gesagt: 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr bringen dir 260 Euro vom Staat, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist: 60 Euro Grundzulage (50 Cent je eingezahltem Euro) plus einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Voraussetzung sind Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die Immatrikulation allein reicht nicht. Ein Werkstudentenjob über der Minijob-Grenze macht dich rentenversicherungspflichtig und damit unmittelbar zulageberechtigt, ein Minijob (2026: bis 603 Euro im Monat) auch, solange du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Wer nur studiert oder ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum macht, ist nicht unmittelbar förderberechtigt. Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027, das Geld ist bis mindestens 65 gebunden.
Wie kommen aus 120 Euro 380 Euro?
Die neue Grundzulage ist beitragsproportional: 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr (Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge). Auf 120 Euro Eigenbeitrag sind das 60 Euro. Dazu kommt der Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 84 Satz 2 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 156).
| Monatsrate | Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | Bonus (einmalig) | Im Depot nach Jahr 1 |
|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 200 € | 380 € |
| 25 € | 300 € | 150 € | 200 € | 650 € |
| 50 € | 600 € | 240 € | 200 € | 1.040 € |
Modellrechnung vor Kosten und Wertentwicklung, ohne Kinderzulage. Deine eigene Rate rechnest du im Förderrechner durch.
Die 120 Euro zählen dabei als Jahressumme. Monatlich einzahlen musst du sie nicht. Wer im Oktober 2027 anfängt und im Dezember den Rest überweist, hat für das Beitragsjahr 2027 gezahlt. Die Rate darf hinterher wieder klein werden.
Bist du als Student überhaupt förderberechtigt?
Der Zugang zur Förderung läuft über die gesetzliche Rentenversicherung. Unmittelbar zulageberechtigt sind die Menschen, die dort pflichtversichert sind: Angestellte und Azubis, ab 2027 zusätzlich Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke; Beamte, Richter und Soldaten sind über die Sonderregeln in § 10a EStG gleichgestellt (Quelle: BMF-FAQ). Der Studentenstatus taucht in dieser Liste nirgends auf. Wenn du studierst und daneben nichts verdienst, von BAföG, Stipendium oder deinen Eltern lebst, gibt es keine Zulage. Unbequem, aber es ist die Systematik, und bei Riester war sie genauso.
Ich hab als Student lange gedacht, Altersvorsorge fängt nach dem Abschluss an. Falsch gedacht. Reingebracht hat mich kein cleverer Plan, es war ein Minijob und ein Formular, das ich nicht unterschrieben habe. Dazu gleich mehr.
Eine Konstellation läuft anders, als viele hoffen: die mittelbare Zulageberechtigung über einen förderberechtigten Ehepartner. Sie bleibt erhalten, ist aber gedeckelt: höchstens 175 Euro Grundzulage im Jahr, und der Berufseinsteigerbonus ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen (§ 84 Satz 2 und 3 EStG n. F.). Die 260 Euro laufen nur über eigene Pflichtbeiträge.
Welcher Studentenjob macht dich förderberechtigt?
Beim Werkstudentenjob über der Minijob-Grenze ist die Sache eindeutig. Das viel zitierte Werkstudentenprivileg befreit dich von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung ist ausdrücklich ausgenommen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Du zahlst 9,3 Prozent deines Bruttolohns in die Rente, dein Arbeitgeber die gleiche Summe (Quelle: Techniker Krankenkasse). Genau diese Zeile in der Abrechnung ist deine Eintrittskarte.
Beim Minijob liegt der Hebel, den kaum jemand auf dem Schirm hat. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, dein Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent. Du kannst dich per Antrag befreien lassen, und viele unterschreiben das reflexartig, weil sonst gut 20 Euro im Monat weniger ankommen. Diese Unterschrift kostet dich die Förderberechtigung, also die 260 Euro, für 20 Euro mehr im Monat. Eine erteilte Befreiung soll sich seit Juli 2026 einmalig zurücknehmen lassen, so kündigt es die Minijob-Zentrale an; verlass dich darauf aber nicht blind. Wer den Zettel damals unterschrieben hat, klärt den Widerruf direkt mit Arbeitgeber und Minijob-Zentrale, bevor er mit der Förderung plant.
| Deine Situation | Rentenversicherung | Unmittelbar förderberechtigt? |
|---|---|---|
| Nur studieren, kein Job | keine Pflichtbeiträge | Nein |
| Minijob bis 603 €, nicht befreit | pflichtversichert, 3,6 % Eigenanteil | Ja |
| Minijob bis 603 €, befreit | keine Pflichtbeiträge | Nein (Widerruf laut Minijob-Zentrale seit Juli 2026 vorgesehen) |
| Werkstudentenjob über 603 € | pflichtversichert, 9,3 % Eigenanteil | Ja |
| Duales Studium oder Ausbildung | pflichtversichert | Ja |
| Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum | versicherungsfrei (§ 5 Abs. 3 SGB VI) | Nein |
| Freiwilliges Praktikum über 603 € | pflichtversichert | Ja |
Die vollständige Liste steht in den Voraussetzungen für den Berufseinsteigerbonus.
Der unterschätzte Hebel: Ein Monat kann das ganze Jahr freischalten
Jetzt der Teil, den fast niemand kennt. Bei Riester galt nach amtlicher Lesart: Unmittelbar zulageberechtigt ist, wer im Beitragsjahr „zumindest zeitweise” in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war (Quelle: BZSt, Erläuterungen zur Altersvorsorgezulage). Übersetzt: Ein einziger rentenversicherungspflichtiger Monat, etwa ein Ferienjob im August, öffnete die Förderung für das komplette Jahr, mit vollem Zulagenanspruch bei vollem Eigenbeitrag.
Ich habe das als Student an meinem eigenen fondsgebundenen Riester-Vertrag erlebt: ein kurzer versicherungspflichtiger Job, und die Zulage kam für das ganze Beitragsjahr. Genau diese Systematik spricht dafür, das eigene Jahr einmal durchzugehen, statt sich vorschnell abzuschreiben: War da irgendein Monat mit Pflichtbeiträgen drin?
Eine ehrliche Einschränkung gehört dazu: Der Gesetzeswortlaut, an dem diese Auslegung hängt, bleibt in der Reform unverändert, was klar für eine Fortgeltung ab 2027 spricht. Die Verwaltungsanweisung zur neuen Rechtslage steht aber noch aus. Wer seine Förderung auf einen einzelnen Job-Monat bauen will, klärt das vor Vertragsabschluss, das ist eine Fünf-Minuten-Frage im Erstgespräch.
Und was kommt im zweiten Jahr?
Die 260 Euro gelten allerdings nur einmal. Der Bonus fällt nach dem ersten Beitragsjahr weg, übrig bleibt die Grundzulage. Aus 120 Euro werden dann 180 Euro. Das ist immer noch die Hälfte oben drauf, aber es ist eine andere Zahl, und du solltest sie kennen, bevor du unterschreibst.
| Eigenbeitrag | Zulage | Förderquote | |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 (unter 25) | 120 € | 260 € | 217 % |
| Ab Jahr 2 | 120 € | 60 € | 50 % |
| 5 Jahre Studium gesamt | 600 € | 500 € | 83 % |
Eigene Modellrechnung auf Basis der Zulagenstaffel, vor Kosten und Wertentwicklung.
Die Frage ist deshalb nie, was der Vertrag kostet, sondern was du dafür bekommst. Gegen 50 Prozent Zulage jedes Jahr steht: Das Geld ist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gebunden, es wird später nachgelagert besteuert, und wer vorher entnimmt, zahlt die Zulagen zurück. Fürs Auslandssemester oder den Notgroschen taugt es nicht, da gehört ein freies Depot hin. (Falls du schon eins hast: Der Depotcheck sagt dir, ob es was taugt.) Was dein Anbieter dafür an Kosten aufruft, entscheidet über die zweite Hälfte der Rechnung, das steht im Artikel zu Kosten und Anbietern.
Für viele Studenten kommt der eigentliche Moment kurz nach dem Abschluss: erster richtiger Job, erstes Gehalt, und der Bonus wartet noch, solange du zu Beginn des Beitragsjahres keine 25 warst. Wie eng dieses Fenster ist, steht im Artikel zum Alter beim Berufseinsteigerbonus. Wer eine Ausbildung macht, ist über den Ausbildungsvertrag automatisch drin, dazu gibt es den Artikel für Azubis.
Häufige Fragen
Bekomme ich die 260 Euro jedes Jahr?
Nein. Die 60 Euro Grundzulage auf 120 Euro Eigenbeitrag gibt es jedes Jahr, in dem du einzahlst und förderberechtigt bist. Die 200 Euro Berufseinsteigerbonus gibt es dagegen nur einmal. Das Gesetz sagt dazu lediglich „einmalig” und nennt kein bestimmtes Jahr; die alte Riester-Regel, die den Bonus ans erste Beitragsjahr band, ist in der Neufassung gestrichen. Wie die Zulagenstelle das handhabt, ist noch offen.
Ich lebe von BAföG und Unterstützung der Eltern. Bin ich förderberechtigt?
Nein, nicht unmittelbar. Die unmittelbare Zulageberechtigung setzt Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Wer ausschließlich studiert, zahlt keine und ist damit nicht förderberechtigt.
Bin ich als Werkstudent rentenversicherungspflichtig?
Ja. Das Werkstudentenprivileg befreit dich von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nicht von der Rentenversicherung. Du zahlst 9,3 Prozent Eigenanteil. Für die Förderberechtigung ist das der entscheidende Punkt.
Reicht ein Minijob für die Förderberechtigung?
Ja, solange du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Dein Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent. Hast du die Befreiung schon unterschrieben, soll sie sich seit Juli 2026 einmalig zurücknehmen lassen; das klärst du am besten direkt mit der Minijob-Zentrale.
Muss ich die 120 Euro monatlich einzahlen?
Nein. Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro ist eine Jahressumme (§ 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Ob du 10 Euro im Monat überweist oder im Dezember einmal 120 Euro, spielt für die Zulage keine Rolle.
Ab welchem Alter lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Sobald du Pflichtbeiträge zahlst und 120 Euro im Jahr übrig hast. Der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ist an ein Alter unter 25 zu Beginn des Beitragsjahres geknüpft, die Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr gibt es in jedem Alter.
Bekomme ich als Student auch die Frühstart-Rente?
Nein. Die geplanten 10 Euro im Monat aus der Frühstart-Rente fließen nur für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020, vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr. Wer heute studiert, ist aus dieser Altersspanne lange raus. Dein Gegenstück ist die Erwachsenen-Schiene derselben Reform: Grundzulage plus Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot, sofern du vor deinem 25. Geburtstag startest.
Kann ich als Student schon 2026 einen Vertrag abschließen?
Nein. Die neuen geförderten Verträge starten am 1. Januar 2027. Einen alten Riester-Vertrag „schnell noch mitnehmen” ergibt für junge Sparer praktisch nie Sinn. Sinnvoller ist bis dahin ein freier ETF-Sparplan, mit dem du die Gewohnheit aufbaust.
Du studierst in Hannover und willst wissen, ob dein Job dich 2027 in die Förderung bringt? Bring deine Lohnabrechnung mit ins kostenfreie Erstgespräch, das ist in fünf Minuten geklärt. Mehr dazu: Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot und alle Vorsorge-Artikel.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Kreis der Förderberechtigten, Zulagenstaffel 50 Cent bis 360 Euro und 25 Cent bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro Grundzulage, Mindesteigenbeitrag 120 Euro, Berufseinsteigerbonus 200 Euro, Start 2027)
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 26.05.2026, Artikel 2 (§ 84 EStG n. F. Grundzulage und Berufseinsteigerbonus, § 86 EStG n. F. Mindesteigenbeitrag)
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit nur in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
- Techniker Krankenkasse: Müssen Werkstudenten SV-Beiträge zahlen? (9,3 Prozent Rentenversicherung)
- Minijob-Zentrale: Minijob 2026, Änderungen (Verdienstgrenze 603 Euro, Widerruf der Befreiung ab 01.07.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: § 5 SGB VI, Versicherungsfreiheit (vorgeschriebenes Zwischenpraktikum versicherungsfrei nach § 5 Abs. 3 SGB VI)
- Bundeszentralamt für Steuern: Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage (unmittelbare Zulageberechtigung bei „zumindest zeitweise” bestehender Pflichtversicherung im Beitragsjahr)
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