Bis zu welchem Alter gibt es den Berufseinsteigerbonus?
Beim Berufseinsteigerbonus hängen 200 Euro an einer einzigen Zeile Gesetzestext. Und in dieser Zeile steht ein Datum, das kaum jemand auf dem Zettel hat: der 1. Januar. Die meisten machen die Regel aus dem Bauch heraus am Tag der Unterschrift fest, und genau daran scheitert die Rechnung.
Kurz gesagt: Den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro bekommst du, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 84 Satz 2 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung). Stichtag ist damit der 1. Januar, nicht der Tag deiner Unterschrift. Wer am 1. Januar 2027 noch 24 ist, holt den Bonus für das Beitragsjahr 2027 auch dann, wenn er im Februar 25 wird. Wer am 1. Januar schon 25 ist, bekommt ihn nicht mehr. Dazu müssen zwei Dinge passen: 120 Euro Mindesteigenbeitrag im Jahr und unmittelbare Zulageberechtigung. Weil die neuen Verträge erst am 1. Januar 2027 starten, ist der Jahrgang 2002 (ab dem 2. Januar geboren) der letzte, der den Bonus überhaupt noch erreichen kann.
Welches Alter zählt: das bei Vertragsabschluss oder am Jahresanfang?
Das Alter am Jahresanfang. Im Gesetz heißt es: Für Zulageberechtigte, „die zu Beginn des Beitragsjahres (§ 88) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro” (Quelle: Bundestags-Drucksache 21/4996, Beschluss des Finanzausschusses, umgesetzt mit dem Altersvorsorgereformgesetz). Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr, sein Beginn ist der 1. Januar.
Der 1. Januar ist damit die Fotolinie. Was im Rest des Jahres mit dir passiert, ändert das Foto nicht mehr. Bist du auf diesem Bild noch 24, gehört dir der Bonus für dieses Jahr, egal ob du im März, im August oder am 30. Dezember unterschreibst. Bist du auf dem Bild schon 25, hilft auch ein Abschluss am 2. Januar nichts.
„Einmalig” heißt außerdem wörtlich einmalig: ein Mal im Leben, nicht in jedem Jahr unter 25. Beantragen musst du dafür nichts extra, die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn du deine Zulage beantragst.
Was gilt, wenn ich mitten im Jahr 25 werde?
Dann bist du drin, und zwar für das ganze Jahr. Nimm Jonas, Berufseinsteiger aus der Südstadt, Geburtstag im April 2003. Am 1. Januar 2027 ist er 23, ein Jahr später 24, am 1. Januar 2029 dann 25. In den Beitragsjahren 2027 und 2028 erfüllt er die Altersgrenze; die 200 Euro fließen einmalig mit seiner ersten Zulage.
Drei Grenzfälle, die in unseren Beratungsgesprächen in Hannover immer wieder hochkommen:
- Abschluss im Dezember, Geburtstag längst vorbei: funktioniert. Entscheidend bleibt der 1. Januar. Du musst im selben Beitragsjahr nur die 120 Euro Eigenbeitrag zusammenbekommen, notfalls als Einmalzahlung.
- Geburtstag im Februar 2027, am 1. Januar noch 24: Bonus gesichert, weil das Alter am Jahresanfang zählt.
- Am 1. Januar bereits 25: kein Bonus, nie mehr. Die normale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr bleibt dir trotzdem.
Welche Jahrgänge bekommen den Bonus noch?
Weil geförderte Altersvorsorgedepots erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können, fällt alles davor raus. Das erste Beitragsjahr ist 2027, damit ergibt sich diese Reihenfolge:
Wenn du im Jahrgang 2002 bist (und nicht ausgerechnet am 1. Januar Geburtstag hast), hast du genau einen Schuss: das Beitragsjahr 2027. Wer das Startgeld dann noch mit den laufenden Zulagen kombinieren will, findet die komplette Rechnung im Berufseinsteigerbonus-Artikel und kann seine eigene Rate im Förderrechner durchspielen.
Häufige Fragen
Ich bin am 1. Januar geboren. Was gilt für mich?
Für dich verschiebt sich alles um ein Jahr nach vorn. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des Tages vollendet, der dem Geburtstag vorausgeht (§ 188 Abs. 2 i. V. m. § 187 Abs. 2 BGB). Wer am 1. Januar 2002 geboren ist, hat sein 25. Lebensjahr also schon mit Ablauf des 31. Dezember 2026 vollendet und geht 2027 leer aus. Bei jedem anderen Geburtstag im Jahr 2002 passt es.
Ich bin schon 25. Gibt es für mich gar nichts mehr?
Für den Bonus nicht. Die laufende Förderung bleibt aber komplett offen: 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr, danach 25 Cent bis 1.800 Euro, macht bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich. Über 40 Jahre gerechnet ist das der deutlich größere Posten als die einmaligen 200 Euro.
Gilt die Altersgrenze auch für Studenten und Azubis?
Ja, identisch. Die Altersgrenze fragt nur nach dem Geburtsdatum. Ob du überhaupt zum Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten gehörst, ist die zweite Hürde und die entscheidet sich an deinem Job, nicht an deinem Alter. Details dazu in den Voraussetzungen sowie in den Artikeln zum Altersvorsorgedepot für Studenten und für Azubis.
Du bist Jahrgang 2002 oder 2003 und willst wissen, ob deine Förderberechtigung am 1. Januar 2027 wirklich steht? Dann klär das jetzt und nicht im Dezember: Termin für die Finanzberatung in Hannover. Alle weiteren Artikel zur Reform findest du unter Vorsorge.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4996: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz (25.03.2026), Wortlaut § 84 und § 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 26.05.2026
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge
- § 188 BGB: Fristende
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