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Vorsorge

Frühstart-Rente beantragen: Es gibt gar keinen Antrag. Welche Kinder die 10 Euro bekommen und welche nicht

Marmorner Treppenaufgang im Bürogebäude Hohenzollernstraße 25 in Hannover, davor der Titel: 10 Euro im Monat vom Staat

Seit dem Kabinettsbeschluss am 12. August 2026 tippen Eltern reihenweise „Frühstart-Rente beantragen” bei Google ein. Die Suche geht ins Leere, und zwar aus einem guten Grund: Einen Antrag gibt es nicht. Es gibt nur einen Vertrag, den jemand abschließen muss, und ein Datum, das über den ersten Zehner entscheidet.

Ich habe in den letzten Wochen mehrfach am Tisch gesessen, wo genau diese Frage kam, meistens von jungen Eltern mit einem Kind im Vorschulalter. Und einmal von einer Anfang-Zwanzigjährigen, die wissen wollte, ob sie das auch noch kriegt. Beide Antworten stehen hier drin.

Kurz gesagt: Die Frühstart-Rente ist eine staatliche Zahlung von 10 Euro pro Monat in ein privates Altersvorsorgedepot für Kinder, vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr. Anspruch haben Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Die Auszahlung startet zum 1. Januar 2027 für die Jahrgänge 2020 und 2021, für Jahrgang 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ab 2028 kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der 6 wird. Einen gesonderten Antrag gibt es nicht, die Förderung läuft automatisch, sobald ein zertifizierter Vertrag existiert. Schließen die Eltern keinen, legt der Bund das Geld kollektiv über die Deutsche Bundesbank an und überträgt es später. Über 12 Jahre summiert sich die staatliche Zahlung auf 1.440 Euro. Ausgezahlt wird frühestens mit 65. Stand 27. August 2026 läuft das parlamentarische Verfahren noch. (Quelle: BMF-FAQ zur Frühstart-Rente)

Was ein eigener Beitrag zusätzlich bringt, zeigt dir der Förderrechner mit Zulage, Steuererstattung und Hochrechnung.

Was ist die Frühstart-Rente überhaupt?

Die Frühstart-Rente ist der Versuch, jedem Kind in Deutschland ein Vorsorgedepot in die Hand zu drücken, bevor es überhaupt weiß, was ein Depot ist. Der Staat überweist 10 Euro im Monat, das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, und es bleibt dort liegen, bis das Kind 65 ist.

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf am 22. Juli 2026 vorgelegt, das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027, das Verfahren im Bundestag läuft noch. Alles, was hier steht, ist also der Stand des Regierungsentwurfs und kann sich im Detail noch bewegen.

Die Grundidee kennt jeder, der schon mal einen Zinseszins-Rechner bedient hat: Die Laufzeit macht hier die Musik. 10 Euro sind auf dem Kontoauszug ein Witz. 10 Euro über 12 Jahre mit anschließend 47 Jahren Ruhe sind etwas anderes.

Welche Kinder bekommen die 10 Euro, und ab wann?

Drei Bedingungen, alle drei müssen stimmen:

  1. Geburtsjahrgang 2020 oder später. Das ist die harte Kante. Jahrgang 2019 bekommt nichts, auch nicht anteilig.
  2. Erster Wohnsitz im Inland. Eine Schule oder Ausbildung im Ausland ist unschädlich, der Wegzug beendet den Anspruch dagegen.
  3. Alter zwischen dem vollendeten 6. und dem 18. Lebensjahr. Vorher fließt nichts, danach endet die Zahlung.

Der Zeitplan im Überblick:

GeburtsjahrgangWird 6 im JahrStaatliche Zahlung ab
2019 und früher2025 und früherkein Anspruch
202020261.1.2027, rückwirkend für 2026
202120271.1.2027
202220282028
ab 2023jeweils im 6. Lebensjahrjeweils ab dem Jahr, in dem das Kind 6 wird

Damit ist auch die Suchphrase „Frühstart-Rente Jahrgang 2019” beantwortet, die gerade durchs Netz geistert: Die kursiert, weil viele vom Startjahr 2026 auf den Jahrgang zurückrechnen und dabei ein Jahr danebenliegen. Das BMF nennt Jahrgang 2020.

Das ist die unangenehme Stelle des Gesetzes, und man sollte sie nicht wegmoderieren. In einem Haushalt mit zwei Kindern, geboren 2018 und 2021, bekommt eines 1.440 Euro und das andere null. Gleicher Kühlschrank, gleiches Einkommen, unterschiedliches Geburtsjahr. Jede Stichtagsregel produziert so etwas, aber es hilft, das vorher zu wissen, statt es 2027 im Depot des Geschwisterkinds zu entdecken und sich zu fragen, warum das eine Kind Geld bekommt und das andere nicht. Das ist kein Versehen und keine Härtefallklausel, das ist schlicht das Gesetz.

Wie beantrage ich die Frühstart-Rente?

Gar nicht. Es gibt kein Formular, keine Behörde, keine Frist.

Was es gibt, ist eine Bedingung: Für das Kind muss ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag existieren, also ein Depot nach den neuen Regeln. Sobald der läuft, kommt die Förderung automatisch. Das Bundesfinanzministerium schreibt ausdrücklich, dass kein gesonderter Antrag nötig ist.

Und wenn die Eltern gar nichts tun? Dann fällt das Geld nicht weg. Der Bund legt die nicht abgerufenen Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Diese Sammelanlage startet 2028 für den Jahrgang 2020, damit Eltern vorher in Ruhe einen eigenen Vertrag abschließen können. Wer sich später doch für ein individuelles Depot entscheidet, bekommt das angesammelte Kapital übertragen.

Der Unterschied zwischen beiden Wegen ist das, was drum herum möglich ist:

Eigener VertragSammelanlage über die Bundesbank
Staatliche 10 Eurojaja
Eigene Zuzahlungenbis 6.840 Euro im Jahrnicht möglich
Anlagestrategie wählbarja, im Rahmen der Zertifizierungnein
Später wechselbarja, in andere zertifizierte VerträgeÜbertragung ins eigene Depot möglich

Für die meisten Familien läuft es damit auf eine simple Frage hinaus: Wollt ihr selbst etwas dazulegen? Wenn ja, braucht ihr einen eigenen Vertrag. Wenn nein, passiert auch ohne euch etwas Vernünftiges.

Was kommt am Ende dabei raus?

12 Jahre mal 12 Monate mal 10 Euro sind 1.440 Euro staatliches Geld. Das ist der Einsatz. Interessant wird die Sache erst durch die Liegezeit.

Ein Kind aus dem Jahrgang 2020 bekommt die letzte Rate mit 18, also 2038. Bis zum 65. Geburtstag liegen dann noch rund 47 Jahre vor dem Depot.

Angenommene Rendite p. a.Wert mit 18Wert mit 65
5 Prozentrund 1.970 Eurorund 19.500 Euro
6 Prozentrund 2.100 Eurorund 32.600 Euro

Wichtig: Das ist eine Modellrechnung und keine Zusage. Gerechnet mit konstanter Rendite und ohne Kosten, was so nie eintritt. Reale Aktienmärkte laufen in Wellen, und die Effektivkosten des Vertrags gehen von der Rendite ab. Der Gesetzentwurf deckelt sie in der Ansparphase auf 1 Prozent pro Jahr und verbietet Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit, was die Spanne oben real eher Richtung unteres Ende zieht. Die Zahlen sagen weniger über das Ergebnis als darüber, was Zeit mit kleinen Beträgen anstellt.

Genau hier lohnt sich der Blick auf das, was der Staat nicht bezahlt. Wer als Elternteil zusätzlich 25 Euro im Monat einzahlt, verdreifacht den Einsatz und damit grob auch das Ergebnis. Die 10 Euro sind der Anschubser am Berg, den Rest der Strecke fährt das Rad mit dem, was ihr selbst hineingebt.

Und die Steuer? Die Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, die spätere Rente wird nachgelagert besteuert. Dieselbe Logik wie beim Altersvorsorgedepot ab 2027.

Was du als Elternteil jetzt tun kannst

Die Verträge gibt es noch nicht, das parlamentarische Verfahren läuft. Rumsitzen musst du deswegen nicht.

  1. Prüfen, ob dein Kind überhaupt drin ist. Geburtsjahr 2020 oder später, erster Wohnsitz im Inland. Zwei Minuten, dann weißt du, ob das Thema dich betrifft.
  2. Nichts überstürzt unterschreiben. Ende 2026 werden Banken, Broker und Versicherer um genau diese Depots werben. Zertifiziert ist erst, was zertifiziert ist, und die Verordnungen zum Verfahren liegen noch nicht alle vor.
  3. Die eigene Vorsorge vorziehen. Das ist der Satz, den Eltern am wenigsten hören wollen: Ein Kinderdepot ist schnell aufgesetzt und fühlt sich gut an, während die eigene Lücke im Hintergrund weiterläuft. Im Flugzeug kommt die Sauerstoffmaske auch zuerst auf das eigene Gesicht. Wie beides zusammen in euren Familienplan passt, sortieren wir bei Bedarf in der Finanzberatung in Hannover.
  4. Zuzahlungen realistisch planen. 6.840 Euro im Jahr sind erlaubt, ausschöpfen muss sie niemand. 25 Euro im Dauerauftrag, die 15 Jahre durchhalten, schlagen 200 Euro, die nach acht Monaten wieder gekündigt werden.

Und wenn du selbst 22 bist?

Dann ist die Frühstart-Rente für dich Geschichte, bevor sie angefangen hat. Wer heute zwischen 20 und 25 ist, gehört zu den Jahrgängen um 2001 bis 2006 und war 2026 längst aus der Altersspanne raus.

Nur: Für deine Altersgruppe gibt es die andere Hälfte derselben Reform, und die ist deutlich mehr wert als 10 Euro im Monat. Ab 2027 zahlt der Staat im neuen Altersvorsorgedepot 50 Cent auf jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr, dazu einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag starten. Aus 120 Euro Einzahlung werden im ersten Jahr 380 Euro im Depot.

Nimm Lena, 22, seit einem Jahr im ersten Job in Hannover. Für ein Kind aus Jahrgang 2020 zahlt der Staat 1.440 Euro über 12 Jahre. Lena kann sich mit 10 Euro im Monat in ihrem ersten Beitragsjahr 260 Euro Förderung holen, plus den Bonus. Sie muss nur vor ihrem 25. Geburtstag anfangen, und die neuen Verträge gibt es erst ab Januar 2027. Wer heute 23 oder 24 ist, hat da ein echtes Zeitfenster und nicht ewig Luft.

Die Details dazu stehen im Artikel zum Berufseinsteigerbonus, durchrechnen kannst du deine Rate im Förderrechner.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Nein. Einen gesonderten Antrag gibt es nach dem Regierungsentwurf nicht. Voraussetzung ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag für das Kind. Sobald der besteht, fließen die 10 Euro monatlich automatisch. Ohne Vertrag legt der Bund das Geld kollektiv über die Deutsche Bundesbank an.

Ab welchem Jahrgang gibt es die Frühstart-Rente?

Ab Geburtsjahrgang 2020. Kinder aus 2019 und früher haben keinen Anspruch, auch nicht teilweise. Für Jahrgang 2020 wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gezahlt, die Auszahlung selbst startet zum 1. Januar 2027 zusammen mit Jahrgang 2021.

Wie viel Geld kommt insgesamt zusammen?

Die staatliche Zahlung summiert sich auf 1.440 Euro (10 Euro über 144 Monate). Was daraus bis zum 65. Lebensjahr wird, hängt an der Marktentwicklung und den Kosten des Vertrags. Bei angenommenen 5 bis 6 Prozent Rendite pro Jahr liegt der Modellwert grob zwischen 19.500 und 32.600 Euro, ohne Kosten gerechnet.

Kann ich als Elternteil zusätzlich einzahlen?

Ja, bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Einzahlen dürfen auch Großeltern und Dritte. Zuzahlungen sind nur im individuellen Vertrag möglich, in der Sammelanlage über die Bundesbank nicht.

Wann kommt das Kind an das Geld?

Grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Ausnahme: Eigenbeiträge und die daraus erzielten Erträge können jederzeit entnommen werden. Der staatliche Teil bleibt gebunden.

Was passiert, wenn wir ins Ausland ziehen?

Der Anspruch endet mit dem Wegfall des ersten Wohnsitzes im Inland. Eine Schule oder Ausbildung im Ausland allein ist unschädlich, solange der Erstwohnsitz in Deutschland bleibt.

Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 wird?

Die staatliche Zahlung endet. Der Vertrag kann durch eigene Einzahlungen weiterlaufen oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Ab dann greift für den jungen Erwachsenen die Zulagenförderung des Altersvorsorgedepots, einschließlich Berufseinsteigerbonus, wenn der Start vor dem 25. Geburtstag liegt.

Gilt die Frühstart-Rente schon oder nicht?

Stand 27. August 2026 ist sie ein Regierungsentwurf. Das Kabinett hat am 12. August 2026 zugestimmt, Bundestag und Bundesrat sind noch dran. Das Gesetzgebungsverfahren soll 2026 abgeschlossen sein, damit die Regeln zum 1. Januar 2027 greifen.


Du willst wissen, welcher Baustein bei euch zuerst dran ist, das Kinderdepot oder eure eigene Vorsorge? Das sortieren wir in einem kostenfreien Erstgespräch: Finanzberatung in Hannover oder Depotcheck anfragen.

Quellen

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