Berufseinsteigerbonus beantragen: Wie kommen die 200 Euro auf meinen Vertrag?
Über die Voraussetzungen des Berufseinsteigerbonus steht inzwischen viel im Netz. Über den Weg, auf dem die 200 Euro tatsächlich auf dem Vertrag landen, steht fast nichts. Dabei ist genau das die Stelle, an der Geld liegen bleibt: Die Zulage kommt nicht von allein, sie muss beantragt werden, und dafür läuft eine Frist.
Ich habe den Bonus als Student im alten Riester-System selbst abgeholt. Was ich damals unterschrieben habe, war nicht der Antrag. Es war die Vollmacht, die den Antrag jedes Jahr für mich stellt. Der Unterschied klingt nach Formularkram und entscheidet trotzdem darüber, ob das Geld kommt.
Kurz gesagt: Der Berufseinsteigerbonus wird zusammen mit der Grundzulage über den Zulagenantrag nach § 89 EStG beantragt, und zwar beim Anbieter deines Vertrages, nicht beim Finanzamt. Die Frist ist hart: Der Antrag muss bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres eingehen, das auf das Beitragsjahr folgt (§ 89 Abs. 1 EStG). Für das Beitragsjahr 2027 ist damit der 31. Dezember 2029 Schluss. In der Praxis erledigst du das mit einer einzigen Unterschrift: dem Dauerzulageantrag nach § 89 Abs. 1a EStG, mit dem dein Anbieter die Zulage künftig jedes Jahr automatisch beantragt. Die Zentrale Zulagenstelle prüft, zahlt an den Anbieter aus, und der schreibt das Geld deinem Vertrag gut (§ 90 Abs. 2 EStG). Einen Bescheid bekommst du dafür nicht.
Wer stellt den Antrag auf den Berufseinsteigerbonus?
Formal du. Praktisch dein Anbieter. § 89 Abs. 1 EStG verlangt einen Antrag des Zulageberechtigten, eingereicht beim Anbieter des Vertrages. Der leitet die Daten an die zentrale Stelle weiter, das ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Einen eigenen Antrag nur für den Bonus gibt es nicht. Die 200 Euro sind nach § 84 Satz 2 EStG eine Erhöhung der Grundzulage, kein separater Topf. Wer die Grundzulage beantragt und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Bonus im selben Vorgang mit.
Deshalb ist der Dauerzulageantrag der Normalfall. Nach § 89 Abs. 1a EStG bevollmächtigst du deinen Anbieter einmal, die Zulage für jedes Beitragsjahr für dich zu beantragen. Die Vollmacht kann elektronisch erteilt werden, und du kannst sie bis zum Ablauf eines Beitragsjahres widerrufen. Ohne diese Unterschrift musst du jedes Jahr selbst daran denken. Genau da verschwinden die Zulagen, die später in den Statistiken als nicht abgerufen auftauchen.
| Schritt | Wer macht es | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Zulagenantrag stellen oder Dauervollmacht erteilen | du, beim Anbieter | § 89 Abs. 1 und 1a EStG |
| Daten an die Zentrale Zulagenstelle melden | dein Anbieter | § 89 Abs. 2 EStG |
| Anspruch prüfen und Zulage berechnen | Zentrale Zulagenstelle | § 90 Abs. 1 EStG |
| Auszahlung an den Anbieter, Gutschrift auf deinen Vertrag | Zentrale Zulagenstelle, dann Anbieter | § 90 Abs. 2 EStG |
Warum hier Riester-Paragrafen stehen
Ein berechtigter Einwand an dieser Stelle: Die zitierten Vorschriften stammen aus dem Riester-Verfahren. Gelten die für das neue Depot überhaupt?
Ja, und zwar unmittelbar, ohne Umweg über eine Analogie. Das Altersvorsorgedepot bekommt kein eigenes Gesetz, es lebt in denselben Paragrafen wie Riester, den §§ 79 und folgende im Einkommensteuergesetz. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 ersetzt dort die §§ 84, 85 und 86 und ändert die §§ 89 und 90 nur an einzelnen Stellen, etwa bei der Vergabe der Zulagenummer. Antrag beim Anbieter, Dauervollmacht und Frist bleiben, wie sie sind.
Wichtig für die Zeitrechnung: Diese Änderungen stehen in Artikel 2 des Gesetzes und gelten ab dem 1. Januar 2027, also ab dem ersten Beitragsjahr. Was erst 2028 greift, steht in Artikel 3 und betrifft die Entnahme fürs Eigenheim und Übergangsregeln, nicht den Zulagenantrag.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt. Für 2027 heißt das: Antragseingang spätestens am 31. Dezember 2029. Danach ist der Anspruch für dieses Jahr weg, unabhängig davon, wie sauber du eingezahlt hast.
Beim Berufseinsteigerbonus wiegt eine versäumte Frist schwerer als bei der normalen Zulage, weil er einmalig ist. Ein verpasstes Grundzulagenjahr ist ein verpasstes Jahr. Ein verpasster Bonus ist der ganze Bonus.
Deshalb die einfache Regel: Die Vollmacht gehört in denselben Termin wie die Unterschrift unter den Vertrag. Nicht ins Ablagefach mit den Sachen, die man mal machen sollte. Wenn du im Januar 2027 startest, hast du das Thema damit in derselben halben Stunde erledigt, in der du auch deine Rate festlegst. Was diese Rate an Förderung auslöst, rechnest du im Förderrechner durch.
Woran erkenne ich, dass das Geld angekommen ist?
Nicht an einem Brief. § 90 Abs. 2 EStG sagt ausdrücklich, dass für die Auszahlung kein gesonderter Bescheid ergeht. Die zentrale Stelle überweist an deinen Anbieter, und der muss die Zulage unverzüglich dem Vertrag gutschreiben. Sichtbar wird sie damit in deiner jährlichen Bescheinigung und im Depotauszug, nicht in der Post vom Amt.
Einen Bescheid gibt es nur auf Antrag, oder wenn etwas schiefgeht: Stellt die zentrale Stelle bis zum Ende des zweiten auf die Ermittlung der Zulage folgenden Jahres fest, dass eine Zulage zu Unrecht geflossen ist, fordert sie das Geld zurück (§ 90 Abs. 3 EStG). Typischer Auslöser ist eine Voraussetzung, die im Nachhinein wegfällt, etwa wenn die unmittelbare Zulageberechtigung doch nicht vorlag. Welche drei Bedingungen dafür stimmen müssen, steht in den Voraussetzungen für den Berufseinsteigerbonus.
Ein zweiter Punkt gehört auf denselben Zettel: Das Gesetz nennt den Bonus „einmalig”, legt ihn aber auf kein bestimmtes Beitragsjahr fest. Die alte Riester-Regel, die ihn an das erste Beitragsjahr band, kommt in der Neufassung des § 84 nicht mehr vor. Wer die 200 Euro früher schon einmal über einen Riester-Vertrag abgerufen hat, sollte das vor dem Start 2027 klären lassen, weil ein Schreiben der Finanzverwaltung zur neuen Fassung noch aussteht. Was genau gestrichen wurde und was daraus folgt, steht im Artikel Verfällt der Berufseinsteigerbonus?. Und weil das Alter am Jahresanfang gemessen wird, lohnt vorher ein Blick auf die Altersgrenze.
Häufige Fragen
Muss ich den Berufseinsteigerbonus beim Finanzamt beantragen?
Nein. Der Zulagenantrag geht nach § 89 Abs. 1 EStG an den Anbieter deines Altersvorsorgevertrages, der die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterleitet. Das Finanzamt kommt erst bei der Steuererklärung ins Spiel, wenn du zusätzlich den Sonderausgabenabzug prüfen lässt. Das ist ein getrenntes Verfahren und ersetzt den Zulagenantrag nicht.
Was passiert, wenn ich den Dauerzulageantrag vergesse?
Dann bekommst du die Zulage nur für die Jahre, für die du selbst rechtzeitig einen Antrag stellst. Möglich ist das bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Wer die Vollmacht später nachreicht, kann zurückliegende Jahre innerhalb dieser Frist noch mitnehmen, danach nicht mehr.
Bekomme ich den Bonus, wenn ich mitten im Jahr abschließe?
Ja, sofern du für dieses Beitragsjahr die Voraussetzungen erfüllst und deine 120 Euro Mindesteigenbeitrag bis zum Jahresende drin sind. Das Gesetz stellt auf das Kalenderjahr ab, nicht auf den Vertragsbeginn. Wer im September startet, sollte die Rate so wählen, dass der Mindesteigenbeitrag im Restjahr noch zusammenkommt.
Wie der Bonus ins gesamte Fördersystem passt, mit Rechenbeispielen und Zeitplan, steht im ausführlichen Artikel Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot. Weitere Beiträge findest du unter Vorsorge.
Du willst vor dem Start 2027 wissen, welche Rate bei dir welche Förderung auslöst? Spiel deine Zahlen im Förderrechner durch oder buch einen Termin für die Finanzberatung in Hannover.
Quellen
- § 89 EStG (Antrag auf Altersvorsorgezulage), Absätze 1, 1a und 2
- § 90 EStG (Verfahren), Absätze 1 bis 3
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 26.05.2026. Artikel 2 ersetzt § 84 EStG (Grundzulage, Erhöhung um einmalig 200 Euro in Satz 2) und § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag 120 Euro) und ändert § 89 EStG; Artikel 14 Absatz 2: Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
- Altersvorsorgereformgesetz, Artikel 14 (Inkrafttreten), Absatz 3: die Artikel 3, 4, 7 und 10 treten erst am 1. Januar 2028 in Kraft und betreffen unter anderem §§ 92a und 92b EStG (Entnahme für Wohneigentum), nicht den Zulagenantrag
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
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