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Altersvorsorgedepot ab 2027 · Die Bauformen im Vergleich

Vier Wege in die geförderte Vorsorge. Die Förderung ist überall dieselbe, das Produkt nicht.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das Altersvorsorgedepot. Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr bekommst du auf jedem der vier Wege gleich. Was sich unterscheidet, sind Kosten, Auswahlfreiheit und die Frage, wer über deine Anlage entscheidet. Diese Seite stellt die vier Bauformen nebeneinander, mit der Rechtsgrundlage dahinter und ohne die Zahlen, die heute noch keiner kennt.

Rechtsstand 15. Oktober 2026, geprüft am Verkündungstext des Altersvorsorgereformgesetzes. Noch ist kein Produkt zertifiziert: Wir beraten zum Weg, nicht zum Abschluss.

Das wird fast überall falsch dargestellt

Ein „Depot mit Garantie" gibt es nicht. Garantie und Depot sind zwei Produkte.

Viele Übersichten zählen drei Depot-Varianten auf und nennen die dritte „Depot mit Garantien". Das Gesetz sieht das anders. § 1 Abs. 1b Nr. 4 AltZertG verlangt für das Altersvorsorgedepot ausdrücklich, dass „weder ein Mindestkapital auf das Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung während der Ansparphase vereinbart sind". Garantien sind dort also nicht optional, sie sind ausgeschlossen. Folgerichtig lässt die Norm die Nummer mit der Beitragsgarantie aus der Aufzählung der Anforderungen heraus.

Beitragsgarantien von 80 oder 100 Prozent bleiben in der geförderten Vorsorge möglich, nur in einer anderen Hülle: dem klassischen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Für dich ist das kein Wortklauberei-Thema, sondern die Entscheidung, über welche Zertifizierungsnorm dein Vertrag läuft und ob du die Garantie später wieder los wirst. Deshalb steht sie hier als vierter Weg daneben und nicht als Variante dazwischen.

Vier Wege, eine Förderung

So kannst du das geförderte Geld anlegen

Oben steht, was du wissen musst. Wenn du es genauer brauchst, klapp bei jedem Weg „Was im Gesetz dahinter steht" auf.

Einfach und gedeckelt

Standarddepot

Das gesetzlich definierte Einsteigerprodukt

Zwei Fonds, die der Anbieter vor Vertragsschluss festlegt, und eine Gewichtung, die sich zum Rentenbeginn hin automatisch Richtung Sicherheit verschiebt. Dafür ist dies das einzige Altersvorsorgedepot mit einem gesetzlichen Kostendeckel.

  • Zwei Investmentvermögen: eines vorsichtig, eines mit höheren Renditechancen
  • Effektivkosten gesetzlich gedeckelt auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr
  • Automatischer Risikoabbau: 5 Jahre vor der Auszahlung höchstens 50 Prozent im risikoreicheren Fonds, 2 Jahre vorher höchstens 30 Prozent
  • Andere Prozentsätze kannst du verlangen, eine freie Fondsauswahl gibt es nicht
Was im Gesetz dahinter steht

Der Deckel von 1,0 Prozent gilt nur hier, nicht für Altersvorsorgedepots allgemein. Er stand ursprünglich bei 1,5 Prozent und wurde erst im Finanzausschuss verschärft. Zusätzlich darf der Staat ein Standarddepot über einen öffentlichen Träger anbieten. Wer dieser Träger wird und wie das Produkt im Detail aussieht, regelt eine Rechtsverordnung, und die ist bis heute nicht erlassen. Es gibt dazu einen Diskussionsentwurf vom September 2026, kein geltendes Recht.

Für welches Depot der Kostendeckel wirklich gilt →
Passt zu

Für alle, die eine einfache Lösung mit nachprüfbarer Kostengrenze wollen und sich nicht selbst um die Fondsauswahl kümmern möchten.

Diesen Weg mit uns durchsprechen →
Anlage durch den Anbieter

Altersvorsorgedepot mit Anbieter-Anlage

Der gesetzliche Normalfall

Ein echtes Altersvorsorgedepot, aber die Anlagen wählt der Anbieter aus seinem Konzept aus. Das ist die Grundeinstellung des Gesetzes: Du bekommst ein Depot, nicht die Auswahlentscheidung.

  • Der Anbieter wählt die Anlagen aus, du legst die Beitragshöhe fest
  • Zulässig sind OGAW, offene Publikums-AIF, ELTIF und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten
  • Kein gesetzlicher Kostendeckel: die Verbraucherzentrale rechnet mit 1,5 bis 2,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr
  • Keine Beitragsgarantie, also voller Kapitalmarkt mit allen Schwankungen
Was im Gesetz dahinter steht

Hier sitzt die teuerste Unschärfe der ganzen Reform. Ohne Deckel entscheidet allein das Anlagekonzept des Anbieters, was von der Förderung übrig bleibt. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt laufender Kosten frisst über 30 Jahre leicht mehr, als die Zulagen in derselben Zeit hereinbringen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anleihenquote gibt es im Gesetz dagegen nicht: Wenn Anleihen im Depot landen, dann weil der Anbieter sie in sein Konzept gelegt hat.

Was der Preiskampf der Anbieter für deine Kosten bedeutet →
Passt zu

Für alle, die begleitet werden wollen, ohne selbst Fonds auszusuchen, und die bereit sind, die Kosten des Anlagekonzepts einzeln zu prüfen.

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Maximale Gestaltung

Altersvorsorgedepot mit Selbstauswahl

Die vertragliche Option, die im Vertrag stehen muss

Dieselbe Hülle, eine andere Klausel: Du wählst aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten selbst aus und kannst eine Aktienquote von 100 Prozent fahren. Das ist der Weg, über den in den Foren geredet wird, und er ist kein Automatismus.

  • Du wählst die Anlagen selbst aus und kannst umschichten
  • Aktienquote bis 100 Prozent möglich, es gibt keine gesetzliche Anleihenquote
  • Grenze ist die Risikoklasse: zulässig sind Fonds bis höchstens Klasse 5 von 7 im Basisinformationsblatt
  • Breite Aktien-ETFs liegen typischerweise bei Klasse 4, enge oder gehebelte Produkte fallen heraus
Was im Gesetz dahinter steht

Der entscheidende Satz steht in § 1 Abs. 1b Nr. 3 AltZertG: Die Anlagen wählt der Anbieter aus, „es sei denn, der Vertragspartner hat eine vertragliche Option ausgeübt, nach der er aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten die Anlagen für seinen Vertrag selbst auswählen kann". Diese Option ist also eine Vertragseigenschaft, keine gesetzliche Zusage. Steht sie nicht drin, wählt der Anbieter, und zwei Produkte mit demselben Namen können sich hier unterscheiden. Das ist die erste Frage, die 2027 in jedes Angebot gehört.

Das Altersvorsorgedepot 2027 von Grund auf →
Passt zu

Für Selbstentscheider mit langem Zeithorizont, die Schwankungen aushalten und ihre Anlage selbst verantworten wollen.

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Sicherheit, aber kein Depot

Altersvorsorgevertrag mit Beitragsgarantie

Die geförderte Alternative daneben

Beitragsgarantien von 80 oder 100 Prozent bleiben in der geförderten Vorsorge möglich. Nur eben nicht im Altersvorsorgedepot, sondern im klassischen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Gleiche Förderung, andere Bauform.

  • Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent, je nach Produkt
  • Rentenphase meist im Produkt eingebaut, Konditionen je Anbieter sehr unterschiedlich
  • Die Garantie kostet laufend Rendite, weil sie über Sicherungsvermögen und Anleihen abgesichert wird
  • Dies ist ausdrücklich kein Altersvorsorgedepot, die Zertifizierung läuft über eine andere Norm
Was im Gesetz dahinter steht

Die Garantie ist kein Geschenk, sie ist ein gekaufter Verzicht. Bei 30 Jahren Restlaufzeit ist eine Beitragsgarantie statistisch wenig wert, weil breite Aktienmärkte über solche Zeiträume historisch deutlich über den eingezahlten Beiträgen lagen. Bezahlt wird sie trotzdem jedes Jahr, und zwar mit dem Teil der Anlage, der sonst Rendite erwirtschaften würde. Umgekehrt gilt: Wer in zehn Jahren an das Geld muss, kauft sich mit derselben Garantie etwas Echtes.

Vier Fragen, die zwischen den Produktfamilien entscheiden →
Passt zu

Für sicherheitsorientierte Sparer mit kurzem Zeithorizont, denen eine planbare Untergrenze mehr wert ist als die höhere Renditechance.

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Der direkte Vergleich

Die vier Wege auf einen Blick

Auf dem Handy seitlich wischen

Kriterium Standarddepot Anbieter-Anlage Selbstauswahl Garantie-Vertrag
Wer wählt die Anlagen Anbieter, zwei feste Fonds Anbieter, aus seinem Konzept Du Anbieter
Fonds wechseln Nein, nur die Beitragsaufteilung Nein Ja, jederzeit umschichten Je nach Produkt
Beitragsgarantie Keine, gesetzlich ausgeschlossen Keine, gesetzlich ausgeschlossen Keine, gesetzlich ausgeschlossen 80 oder 100 Prozent
Kosten Höchstens 1,0 Prozent p. a. (gesetzlich) Kein Deckel, geschätzt 1,5 bis 2,5 Prozent Kein Deckel, abhängig von Depot und Fonds Kein Deckel, dazu Garantiekosten
Anlagegrenze Vorgegebener Risikoabbau zum Rentenbeginn Risikoklasse höchstens 5 von 7 Risikoklasse höchstens 5 von 7 Aus der Garantie abgeleitet
Renditechance Mittel, sinkt planmäßig zum Ende Abhängig vom Anlagekonzept Hoch, volle Aktienquote möglich Geringer, dafür Untergrenze
Staatliche Förderung Identisch Identisch Identisch Identisch
Auszahlung Ab 65, spätestens 70 Ab 65, spätestens 70 Ab 65, spätestens 70 Ab 65, spätestens 70
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1b AltZertG plus Rechtsverordnung § 1 Abs. 1b AltZertG § 1 Abs. 1b Nr. 3 AltZertG (Option) § 1 Abs. 1 AltZertG
Passt zu Einsteiger Begleitete Sparer Selbstentscheider Sicherheitsorientierte

Rechtsaussagen am Verkündungstext geprüft: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156, § 1 Abs. 1b AltZertG und §§ 84 bis 86 EStG in der Fassung ab 2027. Kostenschätzung außerhalb des Standarddepots: Verbraucherzentrale. Die Ausgestaltung im Detail liegt beim Anbieter und steht erst mit zertifizierten Produkten fest.

Mehr als eine Spalte kommt in Frage?

Dann ist das normal, und genau das ist die Beratungsfrage. Wir sortieren das an deinem Zeithorizont, deinem Einkommen und dem, was du an Verträgen schon hast.

Beratung anfragen →
Mehr Tiefe, wenn du sie brauchst

Die Fragen hinter der Tabelle

Jeder Block steht für sich. Du musst nichts davon lesen, um zu entscheiden, aber wenn du eine Zeile oben genauer wissen willst, steht sie hier.

Wie viel Förderung bekomme ich, und ändert sich die je Variante?

Die Förderung hängt an deinem Eigenbeitrag, nicht an der Bauform. Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro, darüber bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Macht höchstens 540 Euro Grundzulage im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Bei 1.800 Euro Einzahlung sind 540 Euro Zulage eine Förderquote von 30 Prozent, bevor der Markt einen Cent gemacht hat. Mittelbar Zulageberechtigte, also mitversicherte Ehepartner ohne eigene Pflichtversicherung, bekommen höchstens 175 Euro.

Eigene Förderung im Rechner durchrechnen →
Was kostet mich die Variante wirklich?

Das ist der Punkt, an dem die vier Wege am weitesten auseinandergehen. Gedeckelt ist nur das Standarddepot, bei 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Für jedes andere Altersvorsorgedepot gibt es keine gesetzliche Grenze; die Verbraucherzentrale rechnet dort mit 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr. Vergleichen lassen sich Angebote deshalb nicht an der Depotgebühr, sondern nur an den Gesamtkosten über die ganze Laufzeit plus den Regeln für die Auszahlphase. Ein erster Anbieter hat für 2027 keine Depot-, Order- und Sparplangebühr angekündigt, Fondskosten im Standarddepot von höchstens 0,15 Prozent und im ersten Jahr 0 Prozent. Das sind Ankündigungen, keine zertifizierten Verträge.

Was ein Altersvorsorgedepot ab 2027 wirklich kostet →
Kann ich die Variante später wechseln?

Ein Anbieter- und Produktwechsel ist vorgesehen, und er ist nicht umsonst. In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen, ab fünf Jahren überträgt er kostenfrei. Unabhängig davon darf der aufnehmende Anbieter eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro verlangen. Beim Wechsel zwischen Garantie-Vertrag und Depot gilt zusätzlich: Die Beitragsgarantie endet mit dem Übertrag und kommt nicht zurück. Das ist eine Einbahnstraße, über die sich vorher nachdenken lohnt.

Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln →
Wie kommt das Geld am Ende heraus?

Bei allen vier Wegen beginnt die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit 70. Dann hast du grob zwei Möglichkeiten: eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft. Besteuert wird nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz, dafür bleiben Gewinne in der Ansparphase steuerfrei. Vorher ist das Geld gebunden, und das ist der Preis der Förderung: Ein Altersvorsorgedepot ist kein Puffer für die neue Küche.

Kann ich damit eine eigene Immobilie finanzieren?

Gefördertes Kapital lässt sich für Kauf, Bau, Entschuldung oder einen Umbau der selbstgenutzten Wohnung entnehmen, ab 2028 mit einer Untergrenze von 3.000 Euro. Besteuert wird später über das Wohnförderkonto. Zwei Dinge dazu, die selten zusammen genannt werden: Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist ab 2027 kein Pflichtbestandteil der Produkte mehr, ob dein Vertrag sie zulässt, hängt am Anbieter. Und für Verwendungen ab dem 1. Januar 2028 schrumpft der Verteilzeitraum der Besteuerung von rund 20 Jahren auf 5, was je nach Steuersatz entlastet oder belastet. Um den Jahreswechsel 2027 auf 2028 ist der Entnahmezeitpunkt deshalb eine echte Weiche.

Entnahme im Eigenheimrechner durchrechnen →
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Der läuft weiter, und du kannst ihn ohne Rückzahlung der Förderung ins neue System übertragen. Der naheliegende Schluss, ein gut gelaufener Fonds-Riester gehöre sofort ins Depot, ist aber zu kurz. Wenn dein Altvertrag eine höhere Aktienquote fährt als die Anlage, die du im Depot wählst, kostet ein früher Wechsel Rendite. Dann kann es klüger sein, den Altvertrag noch Jahre laufen zu lassen und erst näher am Rentenbeginn zu übertragen. Beantworten lässt sich das nur am konkreten Vertrag, weil Riester kein Produkt ist, sondern eine Förderform in sieben sehr verschiedenen Hüllen.

Die sieben Riester-Durchführungswege →
Was ist heute noch gar nicht entschieden?

Drei Dinge, und wer sie dir heute als sicher verkauft, erzählt dir mehr, als er weiß. Erstens ist die Rechtsverordnung zum staatlich organisierten Standarddepot nicht erlassen, es gibt nur einen Diskussionsentwurf von Anfang September 2026. Zweitens ist noch kein einziges Produkt zertifiziert, alle Anbieter-Konditionen sind Ankündigungen. Drittens ist offen, ob den Berufseinsteigerbonus auch bekommt, wer ihn früher über Riester schon abgerufen hat: Die alte Bindung an das erste Beitragsjahr steht in der Neufassung nicht mehr, ein Schreiben der Finanzverwaltung dazu fehlt. Vormerken lassen solltest du dich deshalb nirgends, bevor es abschlussfähige Verträge gibt.

Häufige Fragen zu den Varianten

Welche Variante des Altersvorsorgedepots ist die beste?

Es gibt keine pauschal beste Variante, weil die vier Wege unterschiedliche Fragen beantworten. Das Standarddepot ist der einzige Weg mit gesetzlicher Kostengrenze von 1,0 Prozent und damit die berechenbarste Lösung für Einsteiger. Das Depot mit Selbstauswahl hat die höchste Renditechance, verlangt aber, dass die Auswahloption im Vertrag steht und du Schwankungen aushältst. Das Depot mit Anbieter-Anlage nimmt dir die Auswahl ab und kostet dafür ohne Deckel. Der Altersvorsorgevertrag mit Beitragsgarantie ist kein Depot, sondern die Antwort auf einen kurzen Zeithorizont.

Ist die staatliche Förderung bei allen Varianten gleich?

Ja. Grundzulage von bis zu 540 Euro, Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hängen am Eigenbeitrag und am Zulagenstatus, nicht an der gewählten Anlageform. Voraussetzung sind 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Du entscheidest mit der Variante also nur, wie das geförderte Geld angelegt wird, nicht ob gefördert wird.

Gibt es ein Altersvorsorgedepot mit Beitragsgarantie?

Nein. § 1 Abs. 1b Nr. 4 AltZertG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes verlangt ausdrücklich, dass im Altersvorsorgedepot weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung während der Ansparphase vereinbart sind. Es gibt dort also auch keine wählbaren Garantieniveaus. Beitragsgarantien von 80 oder 100 Prozent sind in der geförderten Vorsorge weiter möglich, aber im klassischen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, nicht im Depot. Wer beides als zwei Varianten desselben Produkts darstellt, wirft zwei Zertifizierungsnormen zusammen.

Für welches Altersvorsorgedepot gilt der Kostendeckel von 1,0 Prozent?

Nur für das Standarddepot, also das besonders einfach gebaute Produkt mit zwei fest vorgegebenen Fonds. Für alle anderen Altersvorsorgedepots gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Die Verbraucherzentrale rechnet dort mit 1,5 bis 2,5 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Der Deckel war im Regierungsentwurf übrigens noch 1,5 Prozent und wurde erst im Finanzausschuss auf 1,0 Prozent gesenkt.

Kann ich im Altersvorsorgedepot zu 100 Prozent in Aktien-ETFs gehen?

Ja, wenn dein Vertrag die Option zur Selbstauswahl enthält. Eine gesetzliche Anleihenquote gibt es im Altersvorsorgedepot nicht. Die echte Grenze ist die Risikoklasse: Zulässig sind nur Fonds, die im Basisinformationsblatt höchstens in Klasse 5 von 7 eingestuft sind. Breite Aktien-ETFs liegen typischerweise bei 4 und sind damit unproblematisch, enge oder gehebelte Produkte fallen heraus. Ohne die Vertragsoption wählt der Anbieter die Anlagen aus.

Kann ich die Variante später noch wechseln?

Ein Wechsel ist vorgesehen. In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen, danach überträgt er kostenfrei; der aufnehmende Anbieter darf unabhängig davon eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro nehmen. Wer aus einem Garantie-Vertrag ins Depot wechselt, verliert die Beitragsgarantie dauerhaft. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je Anbieter und gehören vor der Unterschrift geprüft.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Stand heute ist noch kein Produkt zertifiziert, alle bekannten Konditionen sind Ankündigungen. Die Rechtsverordnung zum staatlich organisierten Standarddepot ist nicht erlassen. Sinnvoll ist deshalb, jetzt die eigene Förderung und den passenden Weg zu klären und 2027 echte Angebote zu vergleichen, statt sich irgendwo vormerken zu lassen.

Fachlich verantwortlich: Bastian Goldbeck , Editor-in-Chief. Zuletzt geprüft am 15. Oktober 2026. Diese Seite ist Information, keine Anlageberatung im Einzelfall. Sobald die Rechtsverordnung zum Standarddepot vorliegt, ziehen wir sie hier nach.

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