Gefördertes Kapital ins eigene Zuhause, und was es später kostet
Das Altersvorsorgedepot darf komplett in die eigenen vier Wände fließen. Aus Zulagen und Steuererstattung wird Eigenkapital, und Eigenkapital entscheidet über den Kaufpreis. Nur hat der Hebel ein Preisschild: das Wohnförderkonto. Hier rechnest du beides aus.
- Selbst eingezahlt16.200 €
- Förderungkeine
- Wertzuwachs+4.314 €
- Abgeltungsteuer−533 €
- Selbst eingezahlt16.200 €
- Zulagen vom Staat+4.860 €
- Steuererstattung+1.509 €
- Wertzuwachs+5.358 €
- Steuer bei der Entnahme0 €
Woher das Eigenkapital kommt
Du zahlst 1.800 € im Jahr ein. Bis zum Kauf 2036 kommen 4.860 € Zulagen und 1.509 € Steuererstattung dazu, das sind 39 % auf jeden selbst gezahlten Euro. Beim Notartermin stehen 27.926 € bereit statt 19.981 € aus einem normalen Depot mit demselben Beitrag, also 7.945 € mehr. Bei 20 % Eigenkapital trägt das einen Kaufpreis von 139.632 € statt 99.906 €.
Der Vorsprung von 7.945 € trägt bei 20 % Eigenkapital 39.726 € mehr Kaufpreis. Bei 3.800 € je Quadratmeter sind das rund 10 m² mehr Wohnfläche.
- Der Berufseinsteigerbonus von 200 € setzt einen Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres voraus (§ 84 Satz 2 n. F.) und ist hier nicht angerechnet.
Das Wohnförderkonto
Die Entnahme selbst kostet keine Steuer. Der Staat merkt sie sich aber: Das entnommene geförderte Kapital wird auf einem Wohnförderkonto erfasst und im Ruhestand nachgelagert besteuert (§ 92a Abs. 2 EStG). Wer das nicht einkalkuliert, erlebt im Rentenalter eine Rechnung, mit der er nicht gerechnet hat.
Die entnommenen 26.016 € landen im Wohnförderkonto. Aufgezinst wird es nicht mehr, es bleibt bei 26.016 €. Ab dem 1. Januar nach deinem Rentenbeginn wird es auf fünf Jahre verteilt versteuert: 5.203 € gelten jedes Jahr als Einkünfte, bei 22 % sind das 1.145 € Steuer im Jahr, zusammen 5.723 €. Mit 72 ist das Konto aufgelöst. Danach endet auch die Überwachung der Selbstnutzung, du kannst verkaufen oder vermieten, ohne dass etwas nachversteuert wird.
Steuererstattung zurücklegen
Der Sonderausgabenabzug bringt dir jedes Jahr Geld zurück. Du kannst es beim Kauf mitverwenden, dann steht mehr Eigenkapital bereit. Oder du legst es an und lässt es liegen, bis die Steuer aus dem Wohnförderkonto fällig wird. Dieselbe Förderung bezahlt dann ihre eigene Rechnung.
Beide Wege im Vergleich: Der gewählte ist kräftig gezeichnet, der andere blass. Die Kurve zwischen Kauf und Rentenbeginn endet auf dem Wert nach Abgeltungsteuer, die Steuer steckt also schon im Verlauf. Die Balken rechts sind die fünf Besteuerungsjahre.
Deine Steuererstattung liegt in einem freien Depot und geht beim Kauf mit ins Eigenkapital: 1.911 € nach Abgeltungsteuer. Lässt du sie stattdessen liegen, werden bis 67 7.682 € daraus, und die deckten 134 % der Steuer aus dem Wohnförderkonto.
Annahmen anpassen und nachlesen, was das Modell nicht kann
- Gerechnet wird nominal, ohne Inflation. Ein Kaufpreis in 20 Jahren ist nicht mit einem heutigen vergleichbar. Der Vergleich der beiden Wege bleibt davon unberührt, weil beide gleich behandelt werden.
- Einzahlung am Jahresende, jährliche Verzinsung. Das rechnet eher zu vorsichtig.
- Beiträge über 1.800 € im Jahr und die Steuererstattung liegen in einem freien Depot mit Abgeltungsteuer, nicht im Vertrag. Der ungeförderte Teil eines Altersvorsorgedepots würde anders besteuert.
- Für die Verwendung müssen mindestens 3.000 € aufgewendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 n. F.). Ein verbleibendes Restkapital ist dagegen nicht mehr vorgeschrieben.
- Kirchensteuer und Vorabpauschale sind nicht modelliert. Beides rechnet das normale Vergleichsdepot eine Spur zu gut, also gegen die Förderung.
- Der Grenzsteuersatz in der Rente ist deine Eingabe, keine Prognose. Er ist die empfindlichste Stelle der ganzen Rechnung. Probier ihn aus.
- Nicht modelliert: mittelbar Zulageberechtigte (Grundzulage höchstens 175 €), die Tilgungsförderung nach § 82 Abs. 1, Genossenschaftsanteile, barrierereduzierender Umbau und energetische Sanierung.
- Ob dein Anbieter die Entnahme überhaupt anbietet, ist ab 2027 seine Entscheidung und nicht mehr Pflicht (§ 92a Abs. 1 Satz 1 n. F.: „sofern es die Vertragsbedingungen zulassen"). Vor Vertragsabschluss prüfen, nicht drei Jahre vor dem Notartermin.
Deine Zahlen mitnehmen
Der Rechner zeigt die Mechanik. Ob sie zu deinem Kauf passt, hängt an Dingen, die kein Regler kennt: Anbieterauswahl, Finanzierungszusage, Zeitpunkt. Nimm deine Rechnung mit ins Gespräch, sie wird auf Wunsch übernommen.
Kurz gesagt: Du darfst das gesamte geförderte Kapital für eine selbst genutzte Wohnung entnehmen, mindestens aber 3.000 € aufwenden. Die Entnahme selbst ist steuerfrei. Der Staat merkt sie sich auf einem Wohnförderkonto und besteuert sie im Ruhestand nachgelagert. Bei einer Verwendung ab 2028 verteilt auf 5 Jahre, ohne Aufzinsung, danach ist die Sache erledigt. Bei einer Verwendung bis Ende 2027 gilt dauerhaft das alte Recht: 2 % Aufzinsung pro Jahr, Verteilung bis 85, dafür die Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Abschlag.
Wie die Entnahme funktioniert
Gefördertes Altersvorsorgekapital ist grundsätzlich für die Rente gebunden. Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist die einzige echte Ausnahme. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase darfst du das geförderte Kapital ganz oder teilweise für die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung einsetzen oder damit ein Darlehen tilgen, das du dafür aufgenommen hast. Der Gesetzgeber nennt das den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 Satz 1 EStG).
Zwei Bedingungen. Erstens: Dein Vertrag muss es zulassen. Bis 2026 war die Entnahmemöglichkeit in jedem zertifizierten Vertrag vorgeschrieben, ab 2027 ist sie eine Option, die der Anbieter anbieten kann oder auch nicht. Hinter der Entnahme steckt Verwaltungsmaschinerie: ein Wohnförderkonto, Meldungen an die Zentrale Zulagenstelle, Beobachtung der Selbstnutzung. Wer 2027 als schlanker Broker mit einem günstigen Depot startet, muss die erst bauen. Prüf das vor dem Vertragsabschluss, nicht drei Jahre vor dem Notartermin. Zweitens: Das aufgewendete Kapital muss mindestens 3.000 € betragen. Die alte Pflicht, bei einer Teilentnahme 3.000 € im Vertrag zu lassen, ist ersatzlos gestrichen, eine Vollentnahme ist damit möglich.
Begünstigt ist nur die Selbstnutzung als Hauptwohnung oder Mittelpunkt der Lebensinteressen, belegen in der EU oder im EWR. Vermietung, Zweitwohnung und Ferienhaus scheiden aus. Neu und in der Praxis unterschätzt: Derselbe Mindestaufwand von 3.000 € gilt künftig auch für den barrierereduzierenden Umbau und die energetische Sanierung einer selbst genutzten Wohnung. Vorher lagen die Schwellen dort bei 6.000 beziehungsweise 20.000 Euro, und das war für Einzelmaßnahmen eine echte Hürde.
Das Wohnförderkonto ist der Preis
Die Entnahme kostet keine Steuer. Sie verschiebt sie. Das entnommene geförderte Kapital samt der darauf entfallenden Zulagen und Erträge wird auf einem Wohnförderkonto erfasst, das die Zentrale Zulagenstelle führt. Es liegt dort kein Geld, es ist ein Merkposten. Ab dem 1. Januar nach Beginn deiner Auszahlungsphase wird der Stand auf 5 Jahre verteilt, und jeder dieser Verminderungsbeträge gilt als Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Du zahlst darauf deinen persönlichen Steuersatz.
Wie viel das ist, hängt an zwei Größen: an der Höhe der Entnahme und an deinem Steuersatz im Ruhestand. Die zweite ist die empfindlichere, und die, die niemand seriös auf 30 Jahre prognostizieren kann. Deshalb ist sie im Rechner oben ein Regler und keine Vorgabe.
| Entnahme | Je Jahr angesetztVerminderungsbetrag | Steuersatz 15 %Steuer gesamt | Steuersatz 20 %Steuer gesamt | Steuersatz 25 %Steuer gesamt | Steuersatz 30 %Steuer gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 2.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € | 3.000 € |
| 25.000 € | 5.000 € | 3.750 € | 5.000 € | 6.250 € | 7.500 € |
| 50.000 € | 10.000 € | 7.500 € | 10.000 € | 12.500 € | 15.000 € |
| 75.000 € | 15.000 € | 11.250 € | 15.000 € | 18.750 € | 22.500 € |
| 100.000 € | 20.000 € | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € | 30.000 € |
Die Tabelle zeigt, warum die Aufregung um das Wohnförderkonto oft zu groß und die Gelassenheit oft zu bequem ist: Bei 50.000 € Entnahme und 20 Prozent Steuersatz sind es 10.000 € über fünf Jahre. Nicht nichts, aber gemessen an dem Eigenkapital, das die Förderung aufgebaut hat, ein kalkulierbarer Posten. Teuer wird es erst durch die Progression, wenn fünf große Beträge auf eine ohnehin gute Rente treffen.
Die Stichtagsweiche: 2027 oder 2028
Hier liegt der Punkt, der in Ratgebertexten fast immer fehlt. Das Wohnförderkonto hat ab 2028 zwei Rechtsstände, und welcher für dich gilt, entscheidet allein der Zeitpunkt der wohnwirtschaftlichen Verwendung, nicht dein Rentenbeginn und nicht dein Vertragsdatum. Nach § 52 Abs. 51a EStG bleiben die §§ 92a und 92b in der am 31. Dezember 2027 geltenden Fassung dauerhaft anwendbar, wenn die Verwendung vor dem 1. Januar 2028 erfolgte.
| Abstand Entnahme → Rente | Alt: Konto wächst auf2 % pro Jahr | Alt: Steuer gesamtbis 85 verteilt | Neu: Steuer gesamt5 Jahre | Unterschied |
|---|---|---|---|---|
| 5 Jahre Kauf mit 62 | 55.204 € | 12.145 € | 11.000 € | neues Recht spart 1.145 € |
| 10 Jahre Kauf mit 57 | 60.950 € | 13.409 € | 11.000 € | neues Recht spart 2.409 € |
| 15 Jahre Kauf mit 52 | 67.293 € | 14.805 € | 11.000 € | neues Recht spart 3.805 € |
| 20 Jahre Kauf mit 47 | 74.297 € | 16.345 € | 11.000 € | neues Recht spart 5.345 € |
| 25 Jahre Kauf mit 42 | 82.030 € | 18.047 € | 11.000 € | neues Recht spart 7.047 € |
| 30 Jahre Kauf mit 37 | 90.568 € | 19.925 € | 11.000 € | neues Recht spart 8.925 € |
| 35 Jahre Kauf mit 32 | 99.994 € | 21.999 € | 11.000 € | neues Recht spart 10.999 € |
Der Unterschied kommt fast vollständig aus der Aufzinsung. Sie wirkt über die Zeit: Bei fünf Jahren Abstand ist sie kaum zu spüren, bei 35 Jahren verdoppelt sie den Betrag beinahe. Wer jung ist und früh kauft, gewinnt durch die Reform am meisten. Wer kurz vor der Rente entnimmt, bei dem kann das alte Recht mit seinen zwanzig kleinen Beträgen günstiger sein als fünf große: Die Progression entscheidet. Was hier nicht steht: eine Empfehlung, eine Finanzierung wegen der Steuer zu verschieben. Bauzins und Kaufpreis bewegen sich schneller als das Steuerrecht.
Die Steuererstattung kann ihre eigene Steuer bezahlen
Der Sonderausgabenabzug bringt dir jedes Jahr Geld zurück, sobald dein Steuersatz hoch genug ist, dass der Abzug mehr wert ist als die Zulage. Dieses Geld hat zwei mögliche Wege. Entweder es fließt beim Kauf mit ins Eigenkapital, dann trägt es sofort einen höheren Kaufpreis. Oder es bleibt liegen, wächst bis zum Rentenbeginn weiter und bezahlt dort genau die Steuer, die die Förderung verursacht hat.
Im Startfall des Rechners, also 150 € im Monat, 48.000 € brutto und Kauf in 10 Jahren, sammelt sich bis zum Kauf eine Erstattung von 1.509 €. Zurückgelegt sind daraus bis zum Rentenbeginn 7.682 € geworden, und die decken 134 % der Steuer aus dem Wohnförderkonto. Der Preis steht daneben: Beim Notartermin fehlen 1.911 € an Eigenkapital. Bei 90.000 € Bruttoeinkommen kippt das Bild deutlicher: Dort deckt die Rücklage 347 %.
Das ist eine Abwägung, keine Optimierung ohne Gegenleistung. Wer den Kaufpreis nur erreicht, wenn jeder Euro mitkommt, nimmt die Erstattung mit und bezahlt die Steuer später aus der Rente. Wer Luft hat, kauft sich mit dem Verzicht auf etwas Eigenkapital eine Rentenphase ohne unerwartete Steuerrechnung. Der Regler oben zeigt beides, in Euro.
Was dieser Rechner nicht kann
Er kennt deinen Vertrag nicht, deine Bank nicht und deinen Steuersatz in dreißig Jahren auch nicht. Er rechnet nominal, ohne Inflation, und er lässt Kirchensteuer und Vorabpauschale weg. Letzteres rechnet das normale Vergleichsdepot eine Spur zu gut, also gegen die Förderung. Er modelliert die Tilgungsförderung nach § 82 Abs. 1 EStG nicht, bei der laufende Tilgungsraten wie Altersvorsorgebeiträge gefördert werden; das ist ein zweiter, eigener Weg in dieselbe Immobilie. Und er ersetzt keine Finanzierungszusage: Was eine Bank dir leiht, hängt an Einkommen, Objekt und Bonität, nicht an einer Eigenkapitalquote im Regler.
Wofür er gut ist: die Größenordnung zu verstehen, bevor jemand dir eine erzählt. Wie viel Eigenkapital die Förderung wirklich aufbaut, was es später kostet und an welchen zwei Schaltern das Ergebnis wirklich hängt: am Steuersatz in der Rente und am Zeitpunkt der Entnahme.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital darf ich aus dem Altersvorsorgedepot für eine Immobilie entnehmen?
Das gesamte geförderte Kapital, bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 92a Abs. 1 Satz 1 EStG in der ab 2028 geltenden Fassung). Zwei Bedingungen: Die Vertragsbedingungen müssen es zulassen. Ab 2027 ist die Entnahme kein Pflichtbestandteil zertifizierter Verträge mehr, sondern eine Option des Anbieters. Und das aufgewendete Kapital muss mindestens 3.000 € betragen. Die alte Pflicht, bei einer Teilentnahme 3.000 € im Vertrag stehen zu lassen, ist gestrichen. Begünstigt ist nur die Selbstnutzung als Hauptwohnung; Vermietung, Zweitwohnung und Ferienhaus scheiden aus.
Was ist das Wohnförderkonto und wie wird es besteuert?
Das Wohnförderkonto ist ein reines Merkposten-Konto der Zentralen Zulagenstelle. Es erfasst das geförderte Kapital, das in der Wohnung steckt, samt der darauf entfallenden Zulagen und Erträge. Die Entnahme selbst kostet keine Steuer. Stattdessen wird das Konto im Ruhestand nachgelagert besteuert. Für Verwendungen ab dem 1. Januar 2028 gilt: Der Stand am 1. Januar nach Beginn der Auszahlungsphase wird auf 5 Jahre verteilt und jeweils als Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert. Danach ist das Konto aufgelöst, und die Selbstnutzung wird nicht mehr überwacht.
Wächst das Wohnförderkonto noch um 2 Prozent pro Jahr?
Für Verwendungen ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr: Die jährliche Erhöhung um 2 % ist gestrichen (§ 92a Abs. 2 Satz 3 in der bis Ende 2027 geltenden Fassung). Für Verwendungen bis zum 31. Dezember 2027 bleibt sie dauerhaft anwendbar (§ 52 Abs. 51a EStG). Das ist der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Rechtsständen: Bei 30 Jahren zwischen Entnahme und Rentenbeginn kommen durch die Aufzinsung rund 81 Prozent auf den entnommenen Betrag obendrauf, ohne dass ein Cent dazufließt.
Gibt es die Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Rabatt noch?
Für Verwendungen ab 2028 nicht mehr, sie entfällt ersatzlos. Bisher konnte man beantragen, das Wohnförderkonto in einem Zug aufzulösen und dabei nur 70 Prozent anzusetzen; der Preis waren Haltefristen von bis zu 20 Jahren mit Nachversteuerung bei Aufgabe der Selbstnutzung. Weil das Konto künftig ohnehin innerhalb von 5 Jahren aufgelöst wird, hat der Gesetzgeber beides gestrichen: den Rabatt und die Haltefristen. Wer bis Ende 2027 entnimmt, behält beide Regeln.
Kann ich die Steuererstattung so anlegen, dass sie später die Steuer bezahlt?
Rechnerisch ja, und oft reicht sie sogar. Der Sonderausgabenabzug bringt dir jedes Jahr Geld zurück. Legst du es nicht ins Haus, sondern in ein Depot, wächst es bis zum Rentenbeginn weiter und kann die Steuer aus dem Wohnförderkonto abdecken. Im Startfall dieses Rechners deckt die zurückgelegte Erstattung 134 % der Steuer, bei 90.000 € Bruttoeinkommen 347 %. Der Preis: Beim Notartermin fehlt dieses Geld als Eigenkapital. Das ist eine echte Abwägung, keine kostenlose Optimierung.
Lohnt es sich, den Kauf über den Jahreswechsel 2027/28 zu schieben?
Wenn der Abstand zum Rentenbeginn groß ist, meistens ja, und der Unterschied ist erheblich. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der wohnwirtschaftlichen Verwendung, nicht der Rentenbeginn und nicht das Vertragsdatum (§ 52 Abs. 51a EStG). Bei 50.000 € Entnahme, 22 Prozent Steuersatz und 30 Jahren bis zur Rente kostet das alte Recht 19.925 €, das neue 11.000 €. Umgekehrt kann das alte Recht besser sein, wenn die Rente nah ist: Dann fällt die Aufzinsung kaum ins Gewicht, und zwanzig kleine Verminderungsbeträge treffen einen niedrigeren Steuersatz als fünf große. Eine Finanzierung nur wegen der Steuer zu verschieben, ist trotzdem selten klug: Bauzins und Kaufpreis bewegen sich schneller als das Steuerrecht.
Was passiert, wenn ich die Immobilie später verkaufe?
Solange das Wohnförderkonto noch nicht aufgelöst ist, gilt die Aufgabe der Selbstnutzung als schädliche Verwendung: Der Auflösungsbetrag ist voll zu versteuern, ohne dass Geld fließt (§ 92a Abs. 3 EStG). Es gibt Auswege mit Fristen: Verwendung für eine weitere begünstigte Wohnung, Einzahlung auf einen Altersvorsorgevertrag, krankheits- oder pflegebedingter Auszug, Scheidungsfälle. Die gute Nachricht im neuen Recht: Nach Ablauf der 5 Jahre ist das Konto weg und die Überwachung endet ersatzlos. Wer bis Ende 2027 entnimmt, hängt dagegen bis zu 20 Jahre in der Beobachtung.
Quellen
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026, Artikel 3 Nr. 9 (§ 92a), Nr. 2 (§ 22 Nr. 5), Nr. 3 (§ 52 Abs. 30a und 51a), Artikel 14 Abs. 3 (Inkrafttreten 01.01.2028)
- Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drs. 21/4088, zu Nummer 9 Buchstabe b: Progressionsmilderung als Grund für die Fünf-Jahres-Verteilung, Wegfall der Aufzinsung, ersatzloser Wegfall der Einmalbesteuerung und der Haltefristen
- § 92a EStG: Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung · § 22 Nr. 5 EStG · § 10a EStG · § 32a EStG
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Stand 23.06.2026)
- AltZertG § 1 Abs. 1 Nr. 2, Beginn der Auszahlungsphase nicht vor 65, nicht erstmals nach 70
Ob die Entnahme zu deinem Kauf passt, hängt an Dingen, die kein Regler kennt: ob dein Anbieter sie überhaupt anbietet, wie die Finanzierung ohne sie aussieht und was dein Steuersatz im Ruhestand realistisch wird. Genau das rechnen wir konkret durch, bevor du etwas unterschreibst.
Zum Einlesen: Altersvorsorgedepot für den Immobilienkauf · Förderrechner für die Ansparphase · Das Altersvorsorgedepot 2027 im Überblick