Berufseinsteigerbonus: 200 € vom Staat, wenn du vor deinem 25. Geburtstag mit der Altersvorsorge startest
Es gibt in der neuen geförderten Altersvorsorge genau einen Baustein, der ausschließlich jungen Leuten gehört: den Berufseinsteigerbonus. Einmalig 200 Euro vom Staat, zusätzlich zu allen anderen Zulagen, nur für junge Starter. Die Altersgrenze ist dabei präziser, als die Schlagzeile klingt: Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, erfüllt sie für das ganze Jahr. Die Bedingungen passen auf einen Bierdeckel. Nur das Verfallsdatum ist hart: dein Geburtstag.
Ich sitze in Hannover regelmäßig mit Anfang-Zwanzigjährigen zusammen, die ihre ersten Gehälter bekommen und wissen wollen, wo sie anfangen sollen. Ab 2027 gibt es auf diese Frage eine Antwort mit eingebautem Startgeschenk. Also: Wie funktioniert der Bonus, wie viel kommt wirklich zusammen, und was kannst du heute schon tun, obwohl es die neuen Verträge erst ab Januar 2027 gibt?
Kurz gesagt: Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Extra-Zulage von 200 Euro im neuen geförderten Altersvorsorgedepot, dem Riester-Nachfolger ab dem 1. Januar 2027. Du bekommst ihn, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist, förderberechtigt bist und mindestens 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat) selbst einzahlst. Dazu kommt die normale Grundzulage: 50 Cent pro eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro. Rechenbeispiel: Wer mit 10 Euro im Monat startet, zahlt im ersten Jahr 120 Euro ein und bekommt 260 Euro vom Staat. Mehr als das Doppelte der eigenen Einzahlung.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag mit einem geförderten Altersvorsorgevertrag starten. Er gehört zum neuen Altersvorsorgedepot, dem staatlich geförderten Depot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Beschlossen hat das der Bundestag am 27. März 2026 mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Quelle: Deutscher Bundestag).
Die Regel selbst ist erfreulich einfach: Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und einen geförderten Altersvorsorgevertrag bespart, erhält einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage (Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge). Einmalig heißt: ein Mal im Leben, nicht jedes Jahr. Der Bonus fließt direkt in deinen Vertrag und arbeitet dort mit, bis du in Rente gehst.
Die Logik dahinter ist dieselbe, die ich jungen Leuten seit Jahren vorrechne: Die ersten Sparjahre sind die wertvollsten, weil der Zinseszins am längsten Zeit hat. Der Staat setzt jetzt zum ersten Mal eine echte Prämie genau auf diesen Moment.
Wer bekommt die 200 Euro? Die Voraussetzungen
Drei Bedingungen, alle drei müssen erfüllt sein:
- Alter: Du hast zu Beginn des Beitragsjahres dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Praktisch heißt das: Starte vor deinem 25. Geburtstag.
- Förderberechtigung: Du bist unmittelbar zulageberechtigt. Das trifft auf die allermeisten zu, die arbeiten: Angestellte und Azubis, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und neu ab 2027 auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Das ist eine der größten Erweiterungen der Reform.
- Eigenbeitrag: Du zahlst mindestens 120 Euro im Jahr selbst ein. Das sind 10 Euro im Monat, eine Currywurst mit Pommes am Maschsee.
Wichtig für Studenten: Wer keinen Job mit Rentenversicherungsbeiträgen hat, ist meist nicht unmittelbar förderberechtigt. Ein Werkstudentenjob, eine Ausbildung und auch der klassische Minijob ändern das. Beim Minijob steckt dabei ein Detail, das kaum jemand auf dem Schirm hat: Du bist dort automatisch rentenversichert und kannst dich per Unterschrift befreien lassen. Genau diese Unterschrift würde ich mir zweimal überlegen. Der kleine Eigenanteil (3,6 Prozent vom Lohn) macht dich zum vollwertigen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, mit allem, was dranhängt: Wartezeiten, Erwerbsminderungsschutz und eben der Förderberechtigung fürs Altersvorsorgedepot. Über genau diesen Weg habe ich damals als Student meine erste Zulage überhaupt bekommen. Solche Fälle lohnen den kurzen Einzelcheck, pauschale Aussagen helfen hier niemandem.
Wie viel Geld kommt wirklich zusammen? Drei Rechnungen
Ich hab dieses Spiel als Student selbst durchgespielt, mit dem Vorgänger: Zum 1. Januar 2015 startete mein geförderter Riester-Vertrag, eingezahlt habe ich anfangs nur Kleinstbeiträge rund um den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr, mehr war mit Studentenbudget nicht drin. Und dann kam die Jahresmitteilung, die ich bis heute aufgehoben habe: 96 Euro Eigenbeiträge in dem Jahr, 354 Euro staatliche Zulagen. Nämlich die damalige Grundzulage von 154 Euro plus einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus, den es bei Riester schon gab. Fast das Vierfache meiner Einzahlung, für einen Studenten mit Minijob. Dieses eine Blatt Papier hat bei mir mehr für das Thema Altersvorsorge getan als jede Broschüre davor.
(Die 60-Euro-Mechanik war Riester-Logik und funktioniert im neuen Depot so nicht mehr, die Zulage ist jetzt beitragsproportional. Der Effekt bleibt trotzdem derselbe: kleiner Einsatz, überproportionale Startförderung.)
Der Bonus ist dabei nur die Schlagzeile, die eigentliche Musik spielt in der neuen Grundzulage. Die alte Riester-Logik mit starrer 175-Euro-Zulage und komplizierter Mindesteigenbeitrags-Rechnung ist abgeschafft. Stattdessen gilt ab 2027 (Quelle: BMF-FAQ):
- 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro auf deine ersten 360 Euro im Jahr
- 25 Cent pro Euro für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro im Jahr
- macht maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind
Was heißt das konkret im ersten Jahr, wenn der Berufseinsteigerbonus dazukommt?
Der Minimal-Start (10 Euro im Monat): Du zahlst 120 Euro im Jahr ein. Dafür gibt es 60 Euro Grundzulage plus einmalig 200 Euro Bonus. Aus deinen 120 Euro werden 380 Euro im Depot. Mehr als verdreifacht, bevor der erste Cent Rendite geflossen ist.
Der solide Start (30 Euro im Monat): 360 Euro Eigenbeitrag, darauf 180 Euro Grundzulage (der volle 50-Prozent-Satz) plus 200 Euro Bonus. 380 Euro Förderung im ersten Jahr, danach jedes Jahr 180 Euro, solange du einzahlst.
Der ambitionierte Start (150 Euro im Monat): 1.800 Euro Eigenbeitrag, 540 Euro Grundzulage plus 200 Euro Bonus. 740 Euro im ersten Jahr. Ab hier ist die Förderung ausgereizt, alles darüber gehört eher in ein freies ETF-Depot.
Die drei Rechnungen nebeneinander:
| Monatsrate | Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | Bonus (einmalig) | Förderung Jahr 1 | Im Depot nach Jahr 1 |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 200 € | 260 € | 380 € |
| 30 € | 360 € | 180 € | 200 € | 380 € | 740 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 200 € | 740 € | 2.540 € |
Deine eigene Rate liegt irgendwo dazwischen? Im Förderrechner kannst du sie durchspielen, mit Kinderzulage und dem Vergleich zu deiner heutigen Riester-Förderung.
Und der Zinseszins-Effekt des Bonus selbst? 200 Euro, die mit 20 ins Depot fließen und bis 67 dort arbeiten, werden bei angenommenen 6 Prozent Marktrendite pro Jahr zu einem vierstelligen Betrag. Modellrechnung mit historisch plausibler Aktienmarktrendite, versprechen kann dir das niemand. Aber sie zeigt, warum ein Geschenk mit 47 Jahren Laufzeit mehr wert ist als sein Nennbetrag. Der Reisbauer, der seine Pflanze einfach wachsen lässt, statt dran zu ziehen, gewinnt hier mit Abstand am meisten.
Warum dein Geburtsdatum jetzt zur Deadline wird
Bist du gerade 23 oder 24, lies diesen Abschnitt zweimal: Die neuen Verträge gibt es erst ab dem 1. Januar 2027. Vorher kannst du den Bonus nicht beantragen, egal wie sehr du willst.
Wer heute 20 oder 21 ist, hat entspannt Zeit. Wer aber jetzt 23 oder 24 ist, sollte sich den Januar 2027 in den Kalender schreiben: Maßgeblich ist, dass du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist. Liegt dein 25. Geburtstag vor dem Start der neuen Produkte, geht der Bonus an dir vorbei. Diese Deadline hat sich kein Verkäufer ausgedacht, sie steht so in der Fördersystematik.
Ein Detail ist Stand heute noch offen: Die genauen Verfahrenswege (etwa wie Anbieter den Bonus technisch beantragen) regeln Verordnungen, die noch nicht alle vorliegen. An der 200-Euro-Zusage selbst ändert das nichts, sie steht im Gesetz.
Was du heute schon tun kannst, obwohl es die Verträge noch nicht gibt
Bis Januar 2027 musst du nicht rumsitzen und warten. Die sinnvolle Reihenfolge für die Zeit dazwischen:
- Sparmuskel aufbauen: Richte jetzt einen ETF-Sparplan im freien Depot ein, meinetwegen mit 25 oder 50 Euro. Das ist wie im Gym: Auftauchen schlägt Timing. Die Gewohnheit ist mehr wert als der perfekte Startzeitpunkt, und ein freies Depot bleibt auch nach 2027 der flexible Baustein neben der geförderten Schiene.
- Förderberechtigung klären: Bist du unmittelbar zulageberechtigt? Bei Azubis und Angestellten fast immer ja, bei Studenten und Selbstständigen lohnt der genaue Blick.
- Keinen Alt-Riester mehr abschließen: Ab 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr, und ein Schnellabschluss 2026 nur „um drin zu sein” ergibt für junge Leute praktisch nie Sinn. Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert, haben wir im Artikel zum Altersvorsorgedepot 2027 ausführlich aufgeschrieben.
- Anbieter in Ruhe vergleichen, wenn es losgeht: Ab 2027 werden Banken, Broker und Versicherer mit Angeboten um junge Kunden werben. Welcher Weg zu welchem Lebensentwurf passt, sortiert unser Vergleich Altersvorsorgedepot, ETF-Rentenversicherung oder Riester.
Häufige Fragen zum Berufseinsteigerbonus
Bekomme ich den Berufseinsteigerbonus jedes Jahr?
Nein. Der Bonus ist eine einmalige Zulage von 200 Euro. Die Grundzulage (bis zu 540 Euro) und gegebenenfalls die Kinderzulage bekommst du dagegen jedes Jahr, in dem du einzahlst.
Gilt der Bonus auch für die alte Riester-Rente?
Die Riester-Rente kannte tatsächlich schon einen Berufseinsteiger-Bonus: ebenfalls einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige. Ich gehöre selbst zu denen, die ihn dort abgeholt haben. Wer also nach „Berufseinsteigerbonus Riester” sucht, landet inhaltlich bei derselben Idee. Für Neuverträge spielt das aber keine Rolle mehr: Ab dem 1. Januar 2027 können klassische Riester-Verträge nicht mehr neu abgeschlossen werden, der Bonus lebt im neuen Altersvorsorgedepot weiter, dort eingebettet in die deutlich großzügigere Zulagen-Systematik.
Was muss ich mindestens einzahlen, um den Bonus zu bekommen?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Diese Schwelle gilt für die Grundzulage insgesamt, der Bonus setzt sie voraus.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot unter 25 überhaupt, wenn ich nur wenig verdiene?
Gerade dann. Die Förderung ist beitragsproportional: Auf kleine Beiträge bekommst du den höchsten Fördersatz (50 Prozent auf die ersten 360 Euro), ganz ohne Steuererklärung. Dazu der Bonus und Jahrzehnte Zinseszins. Die geförderte private Vorsorge lohnt sich laut BMF ausdrücklich auch für niedrige Einkommen.
Ich werde 2026 noch 25. Habe ich Pech gehabt?
Nach heutigem Stand ja, für den Bonus. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des Beitragsjahres, und Verträge gibt es erst ab 2027. Die normale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr steht dir aber genauso offen, und die ist über ein Sparerleben gerechnet ohnehin der größere Posten.
Wo bekomme ich das Altersvorsorgedepot in Hannover?
Ab 2027 bei Banken, Brokern und Versicherern, zusätzlich ist ein staatliches Standardprodukt mit gedeckelten Kosten (maximal 1,0 Prozent pro Jahr) geplant. Wenn du in Hannover oder der Region wohnst und vorher sortieren willst, was zu deiner Situation passt, kannst du das mit uns in einem kostenfreien Erstgespräch tun.
Du willst wissen, ob dein bisheriges Sparen (oder das deiner Eltern für dich) zum neuen Fördersystem passt? Dann lass es prüfen, bevor du 2027 unterschreibst: Depotcheck anfragen oder direkt einen Termin für die Finanzberatung in Hannover buchen.
Alle Beiträge rund um Rente und Förderung findest du im Themenfeld Vorsorge.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Stand 23.06.2026)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur reformierten privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
- Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 26.05.2026
Wenn du deine eigene Situation in Ruhe besprechen willst: wir melden uns bei dir.